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ZPO § 438 Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden

ZPO § 438 Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden

[ Auszug: (1) Ob eine Urkunde, die als von einer ausländischen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person des Auslandes errichtet sich darstellt, ... ]